Unterkunftsregister

Veröffentlichung Registernummern gem. § 9 Abs. 2 des

Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes


Entsprechend den Bestimmungen des Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (früher: Ortstaxengesetz) muss jeder Unterkunftgeber die Zurverfügungstellung einer Unterkunft bei der jeweiligen Gemeinde anzeigen. Für jede zur Verfügung gestellte Unterkunft wird sodann ein Abgabekonto und eine damit verbundene Registernummer angelegt.

 

Die Gemeinde erstellt daraufhin ein sogenanntes Unterkunftsregister, das die Registrierungsnummern mit allen Daten der Unterkunftgeber sowie der Unterkünfte beinhaltet. Diese Regelung dient dem Zweck einer ordnungsgemäßen und vollständigen Abgabenerhebung durch den jeweiligen Unterkunftsgeber.

 

Die Gemeinde veröffentlicht schließlich die Liste der im Gemeindegebiet vergebenen Registrierungsnummern auf der jeweiligen Homepage.

 

Beim Anbieten von Nächtigungen haben die Unterkunftsgeber auf die zu entrichtende allgemeine Nächtigungsabgabe und deren Höhe hinzuweisen sowie die Registrierungsnummer der Unterkunft anzugeben.

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2023 12 15 Registernummern.xlsx
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