Weißbacher Sozialfonds


Mit Beschluss durch die Gemeindevertretung vom 2. November 2021 sowie 14. Dezember 2021 wurde ein Sozialfonds eingerichtet.

 

Ziel des Weißbacher Sozialfonds ist Weißbacher BürgerInnen bei einer finanziellen Notlage unbürokratisch eine finanzielle Zuwendung zukommen zu lassen. Abgewickelt wird die finanzielle Verwaltung des Kontos über das Gemeindeamt Weißbach, wo die Gelder / Spenden verwahrt und im Bedarfsfall an Hilfesuchende ausbezahlt werden.

Richtlinien

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung aus dem „Weißbacher Sozialfonds:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • Hauptwohnsitz in Weißbach seit zumindest 6 Monaten,
  • Nachweis über geringes Einkommen,
  • Nachgewiesene unverschuldete Notsituation,
  • Gesetzliche Leistungen (zum Beispiel Mindestsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengesetz) müssen vorab in Anspruch genommen werden,

Grundsätzliche Ausschlussgründe für eine finanzielle Unterstützung aus dem Sozialfonds sind:

  • Personen, denen nach betreuungsrechtlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Grundversorgung zusteht,
  • Ausländische / staatenlose Personen, die nicht zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind,

Antragstellung und Zuständigkeit:

  • Schriftliche Anträge (formlos) auf Zuwendung aus dem Weißbacher Sozialfonds sind bei der Gemeinde Weißbach zu stellen. Entsprechende Nachweise über die finanzielle Notsituation sind dem Antrag beizulegen bzw. ist eine Stellungnahme einer dritten Person (zB Kindergartenleiterin, Lehrpersonen, Bürgermeister, GemeindebürgerIn), welche Einblick in die vorherrschende Situation hat, erforderlich.
  • Die beantragten Fälle werden in einer Kommission, bestehend aus dem Bürgermeister und den Fraktionsführern, der in der Gemeindevertretung vertretenen politischen Parteien, behandelt. Die finanzielle Zuwendung ist je Person / Familie und Jahr mit € 500,-- begrenzt.

Spenden

Spenden an den Fonds werden von der Gemeinde Weißbach entgegengenommen:

 

Kontoverbindung der Gemeinde Weißbach:

 

RAIBA ST. MARTIN-LOFER-WEISSBACH

IBAN: AT96 3506 0000 0001 1379

BIC: RVSAAT2S060

 

Verwendungszweck: Weißbacher Sozialfonds